Başkonsolos Ece Öztürk Çil'in Türk-Alman İşadamları Derneği (TIAD) tarafından düzenlenen Çifte Vatandaşlık konulu toplantıda yaptığı konuşma
Ece Öztürk Çil
11.07.2013
“Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?” Fabersaal Nürnberg, 11. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
Sehr geehrte Frau Stahl,
Sehr geehrter Herr Prof. Hailbronner, sehr geehrter Herr Dr. Goldberg,
Lieber Herr Hızlı, sehr verehrte Gäste,
„Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?“ Die französische Politikwissenschaftlerin Riva Kastoryano, die die deutsche Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft aufmerksam verfolgte, entgegnete schon 1999 diese Frage mit der folgenden Antwort. Ich zitiere sie:
“Ein starker Staat fürchtet sich nicht vor zwei Pässen“.
Heute ist die Frage der doppelten Staatbürgerschaft immer noch ein aktuelles und wichtiges Thema in Deutschland. Deswegen möchte ich mich beim TIAD für die heutige Veranstaltung ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren,
bekanntlich begann die Migrationswelle der Türken nach Deutschland im Rahmen eines Anwerbeabkommens zwischen den beiden Ländern im Jahr 1961. Damals zogen junge Türken mit einer eigenen kulturellen Identität in Gruppen als Arbeitskräfte nach Deutschland. Ihr Dasein war von Vorläufigkeit geprägt.
Heute, nach einem halben Jahrhundert, leben in Deutschland ca. 2,9 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln in vier Generationen. Rund eine Million Kinder haben in Deutschland die Welt erblickt. Ihr Dasein in Deutschland ist von Dauerhaftigkeit geprägt. Das Bewusstsein darüber hat sich in den 50 Jahren langsam gewandelt. Aus „wir kehren nächstes Jahr in die Heimat zurück“ wurde heute „unsere Heimat ist sowohl Deutschland als auch die Türkei“.
Der Anteil der eingebürgerten Türkischstämmigen liegt in Deutschland bei 40%.
Staatsbürger eines Landes zu werden, ist sicherlich ein starkes Zeichen der Zugehörigkeit.
So gesehen stellt der Wunsch nach doppelter Staatsangehörigkeit ein emotionales und psychologisches Bedürfnis für die Menschen dar, die die beiden Länder, hier also Deutschland und die Türkei, nicht voneinander trennen können und wollen, wenn es um die Frage nach „Heimat“ geht.
Mehr als 50% der in den letzten Jahren in Deutschland Eingebürgerten haben einen Doppelpass. Darunter fallen Bürger von insgesamt 52 Staaten. Die Türkischstämmige gehören aber nicht zu ihnen.
Lediglich 26% der in den letzten 3 Jahren eingebürgerten Türkischstämmigen haben einen Doppelpass. Dieser Bundesdurchschnitt zeigt aber je nach Bundesland stark voneinander abweichende Werte. So beträgt der Anteil der eingebürgerten Türkischstämmigen mit doppeltem Pass in Bayern nur 3%. Dagegen weist Bayern in den letzten Jahren die höchsten Werte der Einbürgerungen mit Doppelpass auf, nämlich über 56%!
Mit anderen Worten: Die doppelte Staatsbürgerschaft bei Türkischstämmigen wird als sehr kompliziert angesehen und von nicht wenigen Politikern wird sie mit „Loyalitätskonflikt“ gleichgesetzt. Emotionale und psychologische Bedürfnisse finden dabei leider kaum Berücksichtigung.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 berücksichtigte dagegen eine wichtige Komponente. Das Wilhelminische Abstammungsrecht, das Recht des Blutes also, wurde mit dem Bodenrecht ergänzt. Kinder, die auf deutschem Boden geboren werden und deren Eltern ausländischen Pass besitzen, erhalten im Falle der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den deutschen Pass.
Als Junge Erwachsene aus Einwandererfamilien stehen sie jedoch unter dem Optionszwang.
Sie müssen sich zwischen zwei Identitäten entscheiden. Ihnen wird, überspitzt formuliert, unterstellt, dass sie nicht in der Lage wären, eine Synthesearbeit zu leisten!
Ich möchte in diesem Zusammenhang Dr. Deborah Maehler, Psychologin am Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften zitieren: Sie sagt folgendes:
„Personen, die die doppelte Staatbürgerschaft haben oder sie behalten dürfen, identifizieren sich sehr stark mit beiden Kulturen. Sowohl mit Deutschland als auch mit der Herkunftskultur. Die Mehrstaatigkeit ist also keineswegs ein Hindernis für den Aufbau einer Bindung an den deutschen Staat.“ Zitat Ende!
Mit der zunehmenden Globalisierung hat sich die Mehrstaatigkeit auch weltweit sehr stark verbreitet. In Deutschland, wo Doppelstaatigkeit bereits gängige Praxis darstellt, könnte das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz der internationalen Praxis dementsprechend angepasst werden. Denn Mehrstaatigkeit ist ein Zeichen der Toleranz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
Sehr geehrte Frau Stahl,
Sehr geehrter Herr Prof. Hailbronner, sehr geehrter Herr Dr. Goldberg,
Lieber Herr Hızlı, sehr verehrte Gäste,
„Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?“ Die französische Politikwissenschaftlerin Riva Kastoryano, die die deutsche Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft aufmerksam verfolgte, entgegnete schon 1999 diese Frage mit der folgenden Antwort. Ich zitiere sie:
“Ein starker Staat fürchtet sich nicht vor zwei Pässen“.
Heute ist die Frage der doppelten Staatbürgerschaft immer noch ein aktuelles und wichtiges Thema in Deutschland. Deswegen möchte ich mich beim TIAD für die heutige Veranstaltung ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren,
bekanntlich begann die Migrationswelle der Türken nach Deutschland im Rahmen eines Anwerbeabkommens zwischen den beiden Ländern im Jahr 1961. Damals zogen junge Türken mit einer eigenen kulturellen Identität in Gruppen als Arbeitskräfte nach Deutschland. Ihr Dasein war von Vorläufigkeit geprägt.
Heute, nach einem halben Jahrhundert, leben in Deutschland ca. 2,9 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln in vier Generationen. Rund eine Million Kinder haben in Deutschland die Welt erblickt. Ihr Dasein in Deutschland ist von Dauerhaftigkeit geprägt. Das Bewusstsein darüber hat sich in den 50 Jahren langsam gewandelt. Aus „wir kehren nächstes Jahr in die Heimat zurück“ wurde heute „unsere Heimat ist sowohl Deutschland als auch die Türkei“.
Der Anteil der eingebürgerten Türkischstämmigen liegt in Deutschland bei 40%.
Staatsbürger eines Landes zu werden, ist sicherlich ein starkes Zeichen der Zugehörigkeit.
So gesehen stellt der Wunsch nach doppelter Staatsangehörigkeit ein emotionales und psychologisches Bedürfnis für die Menschen dar, die die beiden Länder, hier also Deutschland und die Türkei, nicht voneinander trennen können und wollen, wenn es um die Frage nach „Heimat“ geht.
Mehr als 50% der in den letzten Jahren in Deutschland Eingebürgerten haben einen Doppelpass. Darunter fallen Bürger von insgesamt 52 Staaten. Die Türkischstämmige gehören aber nicht zu ihnen.
Lediglich 26% der in den letzten 3 Jahren eingebürgerten Türkischstämmigen haben einen Doppelpass. Dieser Bundesdurchschnitt zeigt aber je nach Bundesland stark voneinander abweichende Werte. So beträgt der Anteil der eingebürgerten Türkischstämmigen mit doppeltem Pass in Bayern nur 3%. Dagegen weist Bayern in den letzten Jahren die höchsten Werte der Einbürgerungen mit Doppelpass auf, nämlich über 56%!
Mit anderen Worten: Die doppelte Staatsbürgerschaft bei Türkischstämmigen wird als sehr kompliziert angesehen und von nicht wenigen Politikern wird sie mit „Loyalitätskonflikt“ gleichgesetzt. Emotionale und psychologische Bedürfnisse finden dabei leider kaum Berücksichtigung.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 berücksichtigte dagegen eine wichtige Komponente. Das Wilhelminische Abstammungsrecht, das Recht des Blutes also, wurde mit dem Bodenrecht ergänzt. Kinder, die auf deutschem Boden geboren werden und deren Eltern ausländischen Pass besitzen, erhalten im Falle der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den deutschen Pass.
Als Junge Erwachsene aus Einwandererfamilien stehen sie jedoch unter dem Optionszwang.
Sie müssen sich zwischen zwei Identitäten entscheiden. Ihnen wird, überspitzt formuliert, unterstellt, dass sie nicht in der Lage wären, eine Synthesearbeit zu leisten!
Ich möchte in diesem Zusammenhang Dr. Deborah Maehler, Psychologin am Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften zitieren: Sie sagt folgendes:
„Personen, die die doppelte Staatbürgerschaft haben oder sie behalten dürfen, identifizieren sich sehr stark mit beiden Kulturen. Sowohl mit Deutschland als auch mit der Herkunftskultur. Die Mehrstaatigkeit ist also keineswegs ein Hindernis für den Aufbau einer Bindung an den deutschen Staat.“ Zitat Ende!
Mit der zunehmenden Globalisierung hat sich die Mehrstaatigkeit auch weltweit sehr stark verbreitet. In Deutschland, wo Doppelstaatigkeit bereits gängige Praxis darstellt, könnte das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz der internationalen Praxis dementsprechend angepasst werden. Denn Mehrstaatigkeit ist ein Zeichen der Toleranz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fatma Taşan Cebeci
Generalkonsul
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