Nr.: 248, 4. August 2022, Pressemitteilung zu dem von Griechenland vorbereiteten Gesetz über das Muftiamt in Westthrakien

Republik Türkiye Außenministerium 04.08.2022

Griechenland hat mit einer kürzlich verabschiedeten gesetzlichen Regelung über das Muftiamt in Westthrakien erneut die Rechte und Freiheiten der türkischen Minderheit in Westthrakien verletzt, die durch internationale Abkommen, insbesondere den Friedensvertrag von Lausanne, garantiert werden.

Diese gesetzliche Regelung, die ohne Rücksprache mit den Vertretern der türkischen Minderheit in Westthrakien ausgearbeitet wurde, ignoriert erneuert den von der BTTA gewählten Mufti und damit den Willen und die Religionsfreiheit der BTTA. In diesem Zusammenhang unterstützen wir voll und ganz die gestrige Erklärung des BTTA-Beirats zu der besagten gesetzlichen Regelung, die die berechtigte Reaktion unseren Verwandten widerspiegelt.

Artikel 40 des Lausanner Friedensvertrags räumt der BTTA das Recht ein, ihre eigenen religiösen, erzieherischen und karitativ-sozialen Organisationen zu gründen, zu verwalten und zu kontrollieren. Die Verletzung dieses Rechts durch Griechenland, die gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, wurde in der Vergangenheit durch die Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) anerkannt.

Es ist inakzeptabel, dass Griechenland der türkischen Minderheit in Westthrakien die notwendige Unterstützung und Erleichterung bei der Wahl ihrer Muftis und der Verwaltung und Strukturierung ihrer Muftiämter gewährt, während es gleichzeitig versucht, die Muftiämter gegen den Willen der türkischen Minderheit in Westthrakien vollständig unter seine eigene Kontrolle zu stellen.

Mit dieser rechtlichen Regelung verletzt Griechenland weiterhin die durch internationale Abkommen garantierten Rechte und Freiheiten unserer Verwandten im religiösen Bereich und versucht, die Institution des Muftiamtes in eine Struktur unter der Kontrolle des griechischen Staates zu verwandeln. Die Türkei mischt sich nicht mit solch repressiven Gesetzen und Praktiken in das Funktionieren der religiösen Institutionen nicht-muslimischer Minderheiten und in die Wahl ihrer religiösen Führer ein.

Wir fordern Griechenland erneut auf, das Völkerrecht zu achten, seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag von Lausanne und anderen einschlägigen Abkommen zu erfüllen und seine Unterdrückungs- und Einschüchterungspolitik gegenüber der BTTA zu beenden.

Wie bisher werden wir die Rechte und Freiheiten unsere Verwandten weiterhin aufmerksam verfolgen.

Atatürk

Fatma Taşan Cebeci Generalkonsul
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