Nr.: 128, 31. März 2021, Pressemitteilung zum „Menschenrechtsbericht Türkei 2020“ des US-Außenministeriums

Republik Türkiye Außenministerium 31.03.2021

Am 30. März 2021 wurden Länderberichte zur Menschenrechtspraxis veröffentlicht, die jedes Jahr vom US-Außenministerium für mehr als 190 Länder verfasst werden. "Menschenrechtsbericht Türkei 2020", der in diesem Sinne erstellt wurde, ist wieder einmal weit davon entfernt, objektiv zu sein und enthält unbegründete Behauptungen und voreingenommene Interpretationen, die auf zweifelhafte Quellen beruhen.

Der diesjährige Bericht bezieht sich erneut als "Gülen-Bewegung" auf die Fetullahistische Terrororganisation (FETÖ), die der Täter des abscheulichen Putschversuchs vom 15. Juli ist, die unsere Demokratie bedrohte und Hunderte unserer Bürger zum Märtyrer machte. Dies zeigt, dass die USA unseren berechtigten Kampf gegen diese Terrororganisation immer noch nicht verstehen, die konkreten Beweise, die wir über diese Terrororganisation vorgelegt haben, missachten und sich bei der Erstellung des Berichts wieder einmal von bestimmten Kreisen instrumentalisieren lassen.

Vorwürfe bezüglich unserer Antiterroroperationen in Syrien sind inakzeptabel. Obwohl diese Behauptungen zuvor bei verschiedenen Gelegenheiten von türkischen Behörden zurückgewiesen wurden, kann es keine Erklärung für die Wiederholung solcher Behauptungen geben. Andererseits ist es anzumerken, dass zwar verschiedene Verstöße der PKK/YPG in dem Bericht erwähnt werden, jedoch ihre terroristischen Angriffe gegen Syrer sowie separatistische Aktionen, die darauf abzielen, die territoriale Integrität Syriens zu untergraben, außer Acht gelassen werden.

Es ist auch inakzeptabel, dass der Bericht Behauptungen enthält, die die Tatsache ignorieren, dass die PKK eine terroristische Organisation ist, und die darauf hinauslaufen, die Behauptungen der mit dem Terror verbundenen Kreise zu unterstützen.

Die Entschlossenheit unseres Landes, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, bleibt standhaft. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Justizreformstrategie ist der kürzlich angekündigte Aktionsplan für Menschenrechte ein konkretes Beispiel für diese Entschlossenheit. Auf der Grundlage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wird die Türkei ihre Bemühungen fortsetzen, die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie die von Millionen von Menschen, die sie aufgenommen hat, zu fördern und zu schützen.

Atatürk

Fatma Taşan Cebeci Generalkonsul
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