Nr: 70, 8. März 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Aussagen des griechischen Präsidenten über den entmilitarisierten Status der ägäischen Inseln

Republik Türkiye Außenministerium 08.03.2017

Wir begrüßen die Aussagen von Prokopis Pavlopulos, Präsident von Griechenland, wobei er betonte, dass Griechenland mit der Türkei die Beziehungen hinsichtlich einer guten Nachbarschaft und einer aufrichtigen Freundschaft entwickeln wollte.

Nach diesen positiven Aussagen des griechischen Präsidenten zeugen wir hingegen mit Erstaunen und Besorgnis seine Aussagen, die zweifellos darlegen, dass ihm die Kenntnisse über die Prinzipien des internationalen Rechts fehlen.

Der Vertrag von Lausanne hatte mit Rücksicht auf die Sicherheitsanforderungen der Türkei zu den ägäischen Inseln einen entmilitarisierten Status zuerkannt. Auch die Pariser Friedenskonferenz hatte diesen Status offensichtlicher und eindeutiger definiert und weitergeführt. Kurzum hatte die Pariser Friedenskonferenz für die Türkei einen objektiven Status erstellt. Demzufolge ist es im Rahmen des internationalen Rechts ein fundamentales Recht der Türkei, dass sie widerspricht, wenn Griechenland diese Inseln mit Waffen ausrüstet und die Sicherheit der Türkei bedroht, und es ist sogar hinsichtlich der Absicherung des Friedens und der Stabilität eine Aufgabe der Türkei .

Trotzdem solche einfachen und grundlegenden Hinweise für alle zugänglich sind, verschanzt sich Griechenland hinter einer imaginären und der Realität nicht entsprechenden Türkei-Bedrohung, legt die UN-Charta willkürlich aus und versucht, den entmilitarisierten Status der ägäischen Inseln, der durch die internationalen Abkommens erstellt wurde, zu untergraben sogar ihn abzuschaffen und das ganze einen EU-Schleier zu vertuschen. Diese Haltung ist nur derjenigen geeignet, die in einer alternativen Welt der Realität leben, und darf aus der politischen Sicht nicht weitsichtig bewertet werden.

Auf internationaler Ebene wirft Griechenland der Türkei die Eskalation der Spannung in der Ägäis vor. Nichtsdestoweniger hat der höchstrangiger Politiker von Griechenland, das keinen Nachteil sieht, das internationale Recht systematisch zu verletzen, zu provozierenden Aktionen und Diskurse dieser Art gegriffen. Das hat wahrscheinlich der ganzen internationalen Gesellschaft vor allem den EU-Ländern darüber einen konkreten Indiz gegeben, welche Seite die Spannung in der Ägäis eskalieren sollte.

Griechenland verweist zwar bei der Lösung der ägäischen Angelegenheiten auf die Bedeutung des internationalen Rechts, meidet aber sich, seine Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Rechts zu erfüllen, wenn an ihm dazu aufgerufen wird. Wir erklären erneut der internationalen Öffentlichkeit, dass wir trotz Griechenlands inkonsistenter Haltung und provokativer Rhetorik, die zu seinem festen Bestandteil geworden ist, bezüglich unserer Rechte und Verpflichtungen, die von dem internationalen Recht herrühren, und unserer Verbundenheit mit der staatlicher Ernsthaftigkeit kein Zugeständnis machen werden.

Atatürk

Fatma Taşan Cebeci Generalkonsul
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