Antwort von Tanju Bilgiç, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage in Bezug auf die Dritte internationale Ausschreibung der griechisch-zypriotischen Verwaltung für Kohlenwasserstoff-Forschungsaktivitäten

Republik Türkiye Außenministerium 02.08.2016

FA-29, 2. August 2016

Die Unternehmen, die im Rahmen der Dritten internationalen Ausschreibung -eröffnet von der griechisch-zypriotischen Verwaltung für einige Bereiche der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone- für Kohlenwasserstoff-Forschungen, einen Angebot eingereicht haben, wurden am 27. Juli 2016 veröffentlicht.

Wie wir es schon in der Pressemitteilung vom 25. März betont haben, befindet sich ein beträchtlicher Teil vom 6. Gebiet, die innerhalb der sogenannten Explorationsbereiche ist, im Kontinentalschelf der Türkei. Dementsprechend dürfen ausländische Unternehmen innerhalb des maritimen Befugnisbereiches der Türkei keine unautorisierten Kohlenwasserstoff-Forschungs- und Förderungstätigkeiten durchführen.

Auf der anderen Seite, wo die Verhandlungen intensiv für eine gerechte, dauerhafte und umfangreiche Lösung bezüglich Zypern fortgesetzt werden und obwohl es vereinbart wurde, nach einer eventuellen Lösung, die natürlichen Ressourcen der Insel unter die Befugnis der Föderalregierung zu stellen und wobei die griechisch-zypriotische Verwaltung die türkischen Zyprioten als gleichberechtigten Partner betrachten sollte, handelt die griechisch-zypriotische Verwaltung weiterhin als ob sie die alleinigen Besitzer der Insel wären. Daher sind die einseitigen, hartnäckigen Initiativen, die von der griechisch-zypriotische Verwaltung fortgesetzt werden besorgniserregend.

Wir appellieren erneut an die Länder und Unternehmen, die auf der Grundlage der illegalen und ungültigen Lizenzen vorhaben, in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone der griechisch-zypriotischen Verwaltung, Kohlenwasserstoff-Forschungsaktivitäten durchzuführen, die legitimen, gleichen und unverzichtbaren Rechte -bezogen auf die gesamte Insel- der türkischen Zyprioten zu beachten und mit Vernunft zu handeln. Andererseits möchten wir bekräftigen, dass die Türkei die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um seine Rechte und Interessen, in seinem Kontinentalschelf, zu schützen.

Atatürk

Fatma Taşan Cebeci Generalkonsul
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