Erklärung des Sprechers des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei in Antwort auf eine Frage über den Antrag auf Entschädigung bezüglich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den vierten griechisch-zyprischen Antrag.

Republik Türkiye Außenministerium 12.05.2014

FA- 11, 12. Mai 2014


Die Ansichten unseres Ministeriums, die wir nach einem Tag von der Abgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Mai 2001 über den vierten Antrag der griechisch-zypriotischen Verwaltung gegen unser Land vom Jahr 1994 geäußert haben, bleiben gültig.


Dieses Mal hat sich das Gericht neun Jahre später nach seinem Urteil über den entscheidungserheblichen Sachverhalt für den Antrag der griechisch-zypriotischen Verwaltung von Süd-Zypern über die Entschädigung entschieden. Es ist auch bemerkenswert, dass über diesen Antrag, der von der griechisch-zypriotischen Seite im Jahr 2010 während der Verhandlungen in Zypern für eine umfassende Lösung in einer Weise weit weg von gutem Glauben gestellt wurde, in einer Phase der Verhandlungen der intensivierten Bemühungen für ein erfolgreiches Ergebnis beschlossen ist. Es wird beobachtet, dass dieses Urteil im Gegensatz zu den Realitäten vonZypern steht, unfair ist, Fehler und Inkonsistenzen enthält, keine Rechtsgrundlage hat und unter den Bedingungen der Zypern-Frage keine Fähigkeit für die Umsetzung besitzt.


Dieses unfaire und ungerechte Urteil des Gerichts, das ebenfalls einen neuen Justizirrtum darstellt, wird die Türkei nicht bei ihrer entschlossenen Haltung zu einer gerechten und dauerhaften Verhandlungslösung der Zypernfrage verhindern.


Wir hoffen darauf, dass dieses Urteil nicht die Anstrengungen im Rahmen der Vermittlungsbemühungen des UN-Generalsekretärs erschweren wird, und fordern alle Parteien dazu auf ihre Unterstützung für einen baldigen Erfolg der umfangreichen Verhandlungen zu geben.

Atatürk

Fatma Taşan Cebeci Generalkonsul
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